Hundeversicherungen

Eine Hundeversicherung durch den Tierhalter – Muss das sein?

Warum eine Hundeversicherung abschließen?

Wenn hier die Hundeversicherung thematisiert werden soll, dann sollte man dieses Thema erst einmal eingrenzen.

Was ist eine Hundeversicherung?
Was ist eine Hundekrankenversicherung?
Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?
Ist es Tierhalterpflicht, den Hund mit einer Hundeversicherung auszustatten? Was bringen dem Hundehalter die Hundeversicherungen?
Sollte man eine Hundekrankenversicherung überhaupt abschließen und wie verhält sich das mit der Hunde-Haftpflichtversicherung?
Sollte man das Geld in derartige Versicherungen also wirklich investieren oder sollte man die anfallenden Kosten bei der Haltung eines Hundes lieber direkt und aus eigener Tasche zahlen, anstatt eine Hundeversiche-rung in den verschiedenen Bereichen anzuschließen?

Der Hund ist ja angeblich der beste Freund des Menschen, sollte man ihn dann nicht auch so behandeln und ihm die Hundeversicherungen, also vordergründig dann die Hundekranken-versicherung, zukommen lassen? Wie steht der Gesetzgeber zur Hundeversicherung, schreibt er sie Tierhaltern vor oder lässt er Hundehaltern die Freiheit, dass sie selbst über den Versicherungsgrad des Hundes entscheiden können?

Wenn man sich für eine Hundeversicherung entschieden hat, ist es dann ratsam im Internet einen Hundeversicherung Vergleich zu machen? Kann man so die unterschiedlichen Kostenpunkte einer solchen Hundeversicherung erkennen und durch den Vergleich sparen?

Viele Fragen zum Thema Hund und seiner Versicherung sollen hier beantwortet werden und damit viele Unklarheiten und viel Unwissen über diesen Bereich ausräumen. Zunächst soll aber einmal vorgestellt werden was man sich unter einer Hundeversicherung überhaupt vorstellen kann, bzw. was alles unter eine Hundeversicherung zu zählen ist, denn hier gibt es nennenswerte Unterschiede.

Hundeversicherung gleich Hundekrankenversicherung?

Wenn man von einer Hundeversicherung spricht, dann kann man nicht voraussetzen, dass jeder weiß, was damit genau gemeint ist, denn unter einer Hundeversicherung kann man durchaus mehrere Variationen verstehen. Dass eine Hunde-versicherung nicht zwangsweise eine Hundekrankenversicherung ist, das ist damit genauso ausgedrückt, wie die Tatsache, dass eine Hundeversicherung nicht zwangsweise eine Hundehaftpflichtversicherung ist. Mit diesen beiden Versicherungsarten für Hunde soll sich hier aber weiterhin beschäftigt werden.

Die Hundeversicherung besteht also aus:
– Hundehaftpflichtversicherung
– Hundekrankenversicherung

Natürlich besteht eine allumfassende Hundeversicherung aus beiden Versicherungsarten, damit der vierbeinige Liebling auch vollkommen abgesichert ist. Doch Halt! Hier sollte man zunächst einmal überlegen, ob denn wirklich der Hund der Nutznießer der Versicherung ist, die schließlich der Tierhalter abgeschlossen hat.

Nutzt die Versicherung nicht vielmehr dem Hundehalter, der sich damit vor möglichen finanziellen Schadensersatzzahlungen schützt, als dem Hund selbst? Diese Aussage stimmt nur halb, denn man muss sich immer vor Augen führen, welche Versicherung man für den Hund abgeschlossen hat.

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt natürlich in erster Linie den Besitzer des Tieres. Doch wenn eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen wurde, dann ist der Hund der Profiteur der Versicherung, oder etwa nicht?

Auch hier ist die eigentliche Stoßrichtung der Versicherung der Erhalt der finanziellen Situation des Hundebesitzers, allerdings natürlich auch die Gesundheit des Hundes. Damit man das alles besser verstehen kann, werden im Folgenden die beiden unterschiedlichen Arten der Hundeversicherung genauer beschrieben und ihr Zweck für den Hund als auch für seinen Besitzer beleuchtet.

Die Hundeversicherung als Hundehaftpflichtversicherung

Wenn man eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen möchte, dann hat man dabei vorrangig die Motivation, dass ein eventuell durch den Hund entstehender Schaden von der Versicherungsagentur finanziell beglichen wird und man als Hundehalter nicht in die Situation gerät, dass man für mögliche Schadensersatzansprüche zu Zahlungen aufgefordert wird.

Das heißt konkreter gesagt, dass der Hund eine potentielle Ursache für Beschädigungen jeglicher Art ist und sein Besitzer für diese Beschädigungen haftbar gemacht wird. An einem Beispiel kann man das noch anschaulicher verdeutlichen.

Läuft ein Hund z.B. auf eine vielbefahrene Straße, dann kann es durch ihn zu Unfällen kommen, da die Fahrer der Wagen höchstwahrscheinlich von ihrer üblichen Fahrweise abgelenkt werden. War die Geschwindigkeit der Autos korrekt, dann sind die Fahrer der Wagen für den Unfall nicht verantwortlich, wohl aber den Hund.

Da der Hund aber schlecht die Schadensersatzansprüche begleichen kann, fällt das auf seinen Besitzer zurück. Wenn dieser versichert ist, also eine Hundehaftpflicht abgeschlossen hat, dann entsteht hier eigentlich kein weiterer Diskussionsbedarf, da die Versicherungsagentur den Schaden übernimmt.

Ist der Hundehalter allerdings nicht versichert, dann muss er persönlich für den entstandenen Schaden zahlen, die private Haftpflichtversicherung greift hier in der Regel nicht.

Man sieht an diesem Beispiel, dass es eigentlich vollkommen egal ist, welcher Rasse der Hund angehört, damit er für großen Schaden sorgen kann. Den Verkehr kann sowohl ein Kampfhund als auch ein Handtaschenhund empfindlich stören und so für Schäden sorgen.

Gerade die Rasse des Hundes gibt Anlass zur Beantwortung einer weiteren Frage über Hundeversicherungen, nämlich die nach der Versicherungspflicht. Hier unterscheiden sich die Bundesländer voneinander, manche haben eine Haftpflichtversicherungspflicht für Hunde beschlossen, während manche sie nur für besondere Hunderassen und manche sie gar nicht berücksichtigt haben.

In Hamburg, Berlin und ab 2013 auch in Niedersachsen wurde bereits eine Hundehaftpflichtversicherungspflicht beschlossen. Das heißt, dass jeder Hund über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügen muss, damit im Falle von entstehenden Schäden ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden kann. In den anderen Bundesländern gilt diese Versicherungspflicht für Hunde nur für die, die einer speziellen Kampfhundrasse angehören.

In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gibt es gar keine Versicherungspflicht für den Tierhalter. Es ist aber abzusehen, dass in Zukunft auch diese Länder mit einer Versicherungspflicht für Hunde aller Arten aufwarten werden, denn die Art des Hundes spielt keine Rolle über das Potential zur Schadenverursachung, auch wenn Kampfhunde natürlich in höheren Zahlen Menschen attackieren und hierdurch Schadensersatzansprüche der Opfer entstehen, während bei anderen Hunderassen eher Verkehrsunfälle provoziert werden.

Die Hundekrankenversicherung – Notwendig oder nicht?

Eine Hundekrankenversicherung muss nicht verpflichtend abgeschlossen werden, sie kann allerdings vom Hundebesitzer abgeschlossen werden, damit dadurch entstehende Tierarztkosten beglichen werden.

Die Hundekrankenversicherung sollte daher immer im Hundeversicherung Vergleich mit denen anderer Agenturen verglichen werden, da man so die besten Konditionen erhalten kann. Ein Hundeversicherung Vergleich ist nicht nur bei der Hundekrankenversicherung angebracht, ein solcher Hundeversicherung Vergleich lohnt sich auch bei der Hundehaftpflichtversicherung.

Doch nun zurück zur Hundekrankenversicherung. Stattet man seinen Hund zusätzlich zur Hundehaftpflicht auch damit aus, dann muss man sich eigentlich keine Sorgen mehr um Kosten machen, die der Hund verursachen könnte, das Futter einmal ausgenommen.

Außerdem kann man mit einer Hundekrankenversicherung den Hund bei einer schweren Krankheit behandeln lassen, damit er sich vielleicht wieder vollständig erholt und muss ihn nicht mangels Geld einschläfern lassen. Die Hundeversicherung ist heutzutage kein Problem mehr, man kann sich im Internet umfassend darüber informieren und bei zahlreichen Anbietern einen Hundeversicherung Vergleich einsehen und mittels eines Vergleichsrechners die beste Hundeversicherung für sich und den Vierbeiner ermitteln.